Die allgemeinen Geschäsbedingungen gelten für die zwischen Islandpferde Almetal, Carsten Eckert und dem Reitschüler abgeschlossenen Dienstverträgen über die Erteilung von Reitunterricht.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht findet während der Schulzeit einmal pro Woche statt. Der Unterricht kann als Reitunterricht oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern. Als Ausführungsort stehen eine Reithalle, ein Reitplatz, eine Ovalbahn und ein Ausreitgelände zur Verfügung. Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten exklusive der Versorgung der Pferde (vor und nach der Reitstunde). Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat. Bei Fortgeschrittenen Reitern und Reitern, die ihr Pferd selbstständig vorbereiten können zum Reiten ist es zulässig die Zeit von der Reitstunde abzuziehen, wenn die Vorbereitungen zum Beginn der Reitstunde noch nicht abgeschlossen sind. Falls eine Gruppenstunde durch Ausfälle von Reitschülern, als Einzel- oder 2er Stunde durchgeführt wird, ändert sich die Unterrichtseinheit auf 30 Minuten. In den gesamten Schulferien in Niedersachsen, an gesetzlichen Feiertagen sowie an den von den umliegenden Schulen festgelegten Brückentagen entfällt der Unterricht.
Der Unterricht für die Reitgruppen von Montag bis Freitag, welche leicht Fortgeschrittenen und Fortgeschrittene beinhaltet, findet in 5er-Gruppen statt. Die Entscheidung der genauen Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt dem Reitlehrer. Die Anzahl von fünf Reitern stellt dabei den Idealfall dar, so dass diese Anzahl nur übergangsweise über-/ oder unterschritten werden sollte.
Kinder im jungen Alter ohne oder mit wenig Reiterfahrung beginnen spielerisch mit einer Art Voltigieren / an der Lounge in einer Gruppe von bis zu 10 Reitern mit einem Pferd. Sobald die Kinder motorisch weit genug entwickelt sind, wechseln sie in die Reitvorschule. Die Reitvorschule besteht aus einer Gruppe von max. 8 Reitern und 4 Pferden. Es werden die Grundlagen der Bahnregeln vermittelt und vermehrt auf den korrekten Sitz und die Einwirkung am Pferd geachtet. Die Entscheidung hierüber, wann ein Kind in eine kleinere Gruppe wechseln kann, obliegt den Reitlehrern. Im Regelfall wird dies zwischen dem siebten und achten Lebensjahr liegen.
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht dem verantwortlichen Reitlehrer mitzuteilen. Die Reitschüler/innen sind angehalten durch regelmäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition, Koordination und Fitness zu sorgen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 95kg.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Entgelt für den Reitunterricht ist monatlich zu entrichten.
Die Zahlung der Beiträge für das Reitabo erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt der Reitschüler dem Betrieb ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Der Reitbetrieb ist berechtigt, die fälligen Beiträge zum vereinbarten Zeitpunkt vom angegebenen Konto einzuziehen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5 € erhoben.
Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden. Eine anteilige Reduzierung, Aussetzung oder Rückerstattung der Beiträge während schulischer Ferienzeiten, gesetzlicher Feiertage oder aus sonstigen planmäßigen Unterbrechungen des Unterrichtsbetriebs ist ausgeschlossen.
Einzelreitstunden, 2er-Stunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden, oder werden über eine Wertkarte abgerechnet.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Die Kündigung ist jederzeit durch beide Vertragsparteien möglich. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Monate zum Monatsende und muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Kündigung des Vertrags mit dem Ziel einer vorübergehenden Unterbrechung des Reitunterrichts (insbesondere während Ferienzeiten) und anschließend erneuter Anmeldung stellt eine Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses dar. Im Falle einer erneuten Anmeldung nach vorheriger Kündigung gilt dies als neuer Vertragsabschluss. In diesem Fall wird eine Anmeldegebühr von 35,00€ erhoben. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme zu den bisherigen Konditionen, insbesondere hinsichtlich Preises, Reitgruppe, Reitzeit oder eines festen Stammplatzes, besteht nicht.
Ist der Reitschüler unbegründet oder ohne Absprache mit mehr als einem Monatsbetrag im Rückstand, so kann Islandpferde Almetal den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von Islandpferde Almetal nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Straßen- und/oder Witterungsverhältnissen. Wie auch behördliche Anordnungen, wo die Reitschule geschlossen bleiben muss. Darunter zählen diverse Tierseuchen, Corona, u.Ä.
Individuell vereinbarte Unterrichtsstunden (Einzel- oder Gruppenstunden sowie Ausritte) müssen schriftlich angemeldet werden unter Angabe vollständiger Adress- und Kontaktdaten. Bei einer kurzfristigen Absage innerhalb 24 Stunden vor Reitstundenbeginn wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme einer Unterrichtseinheit des Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Die Nutzung aller Anlagen und Bahnen sowie die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Schäden, welche sich der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei der Benutzung der Einrichtung zuzieht, keine Haftung übernommen wird. Das gilt auch für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände, es sei denn, der Schaden resultiert aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, die Islandpferde Almetal zuzurechnen sind. Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden. Für die Teilnahme am Reitunterricht muss jeder Reitschüler haftpflichtversichert sein.
Die Erziehungsberechtigten werden während des Aufenthalts auf dem gesamten Gelände des Islandpferdehofs Almetal nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger DIN-Norm tragen.
Außerdem ist das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts Pflicht:
Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen, wie auch eine gut sitzende Oberbekleidung.
Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Buchung und Bezahlung von Reitkursen erfolgen verbindlich mit der Anmeldung. Die gesamte Kursgebühr ist bei Anmeldung in voller Höhe zu entrichten.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 2 Wochen und 7 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Die nachfolgenden Regelungen ( 12. – 15.) gelten für alle Nutzer der Reitanlage, insbesondere für Reitschüler, Einsteller sowie deren Begleitpersonen.
Islandpferde Almetal behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Islandpferde Almetal wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.